Rauchwarnmelder
Übergabeprotokoll-Rauchwarnmelder
Inhalte des Protokolls:
- Die vorgenannten Rauchmelder wurden gemeinsam auf Funktionsfähigkeit überprüft.
- Der Mieter wurde auf seine Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hingewiesen.
- Der Mieter sichert zu, dem Vermieter eine veränderte Raumnutzung anzuzeigen, sofern Räume, welche bislang nicht mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sind, zukünftig als Schlafräume genutzt werden sollen.
Download: Übergabeprotokoll-Rauchwarnmelder